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III.351-OS Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft – Wie damit umgehen?

Angebot-Nr.
00069478
Preis
130,00 € (Inkl. MwSt.)
Preisinfo
130,00 EURO inkl. Seminarverpflegung (Getränke, Frühstückssnack und Gebäck)
Termin
26.09.2025,
09:00 - 12:30 Uhr
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Durch das Bürgergeldgesetz hat der Gesetzgeber § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) und § 35 Abs. 1 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft zum 01.01.2023 für bestimmte Fallkonstellationen eine Karenzzeit von einem Jahr eingeführt, in der die Bedarfe für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, auch wenn sie die Angemessenheitsgrenze überschreiten. Auch schon in der Coronazeit waren die Maßnahmen der Jobcenter und Sozialämter zur Senkung der Bedarfe für die Unterkunft auf eine angemessene Höhe zeitweise ausgesetzt worden.

Weitere Informationen zum Angebot

In manch einem Leistungsfall ist die Karenzzeit zum 01.01.2024 abgelaufen. Es besteht akuter Handlungsbedarf – von der Kostensenkungsaufforderung bis zur tatsächlichen Umsetzung. Wie mit der vielschichtigen Problematik zu hoher Aufwendungen für die Unterkunft materiell und verfahrensrechtlich umzugehen ist, soll über das Seminar aufgearbeitet werden.

 

1. Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft – Was fällt darunter und was nicht?

2. Umgang mit Mischmietverhältnissen (möblierte Wohnung, Wohnung mit Garten, Stellplatz, Garage)

3. Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft – Was versteht die Rechtsprechung darunter?

4. Wie werden die Angemessenheitsgrenzen im Einzelfall ermittelt?

5. Karenzzeit – Regelungsgehalt im Detail

6. Ausnahmen von der Karenzzeit

7. Kostensenkungsaufforderung – rechtliche Einordnung, Inhalt, Adressat

8. Wie können leistungsberechtigte Bürger Kosten der Unterkunft senken – rechtssicherer Umgang mit Untervermietung, vertraglicher Senkung des Mietzinses, Umzug…

9. Umsetzung der Kostensenkung ohne Umzug der leistungsberechtigten Bürger – verfahrensrechtliche Fallen vermeiden?

10. Bei geplantem Umzug des leistungsberechtigten Bürgers während und nach Ablauf der Karenzzeit: Zusicherung rechtssicher prüfen und erteilen bzw. ablehnen.

 

 

Veranstaltungsleitung:

Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D.,

Moritz Poertgen, Magister iuris

Angebotsmerkmale

Dauer
3 Stunden
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Sachbearbeitende der Leistungsabteilung in Jobcentern und Sozialämtern, der Widerspruchsstellen und SGG-Stellen
Technische Vorausset­zungen
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.

Angebot-Nr. 00069478

Anbieter

StudienInstitut NiederrheiN

Postanschrift
Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland
Telefon
02151 - 86 1370
Fax
02151 - 86 1375
Internet
http://www.studieninstitut-niederrhein.de

Ansprechpartner

Heike Weshalowski

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Julian Büns

Telefon
02151/861395