Das Bürgergeld kommt! – Was ändert sich im Vergleich zum ALG II
- Angebot-Nr.
- 00067558
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Beschreibung des Angebotes
Das Bürgergeld wird voraussichtlich zum 01.01.2023 eingeführt und ist eine Grundsicherung für arbeitssuchende und bedürftige Menschen; es handelt sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe. Es tritt es an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV.
Beim Bürgergeld handelt sich nicht um ein bedingungsloses Bürgergeld oder bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um ein Bürgergeld, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Wichtigste Bedingung dabei ist die Bedürftigkeit.
Weitere Informationen zum Angebot
Doch welche Änderungen treten denn nun genau in Kraft und welche Auswirkungen hat das neue Bürgergeld für Integrationskräfte und deren Beratungstätigkeit? Hiermit beschäftigen wir uns in diesem Seminar.
1. Vorrang von Qualifizierung und Ausbildung und Abschaffung des Vermittlungsvorrangs in Arbeit
2. Weg vom öffentlichen Vertrag zum Kooperationsplan auf Augenhöhe mit einer sechsmonatigen Vertrauensphase
3. Möglichkeit der Verpflichtung zur Mitwirkung z.B. zur Teilnahme an einer Maßnahme durch Regelung per Verwaltungsakt
4. Die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens
5. Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes zur Erhöhung der Chancen von sehr arbeitsmarktfernen Menschen
6. Möglichkeit des Coachings bei schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen
7. Erleichterung der Zugangsmöglichkeiten zu abschlussbezogenen Weiterbildungen
8. Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie
9. Bürgergeldbonus
10. Neuregelung der Sanktionen unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
11. Höhere Anreize zur Ausbildungsaufnahme durch höhere Freibeträge
12. Förderung von arbeitsmarktrelevanten Grundkenntnissen
13. Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes – „§ 16i SGB II – Maßnahmen“
14. Coaching bei schwerwiegenden Beschäftigungsproblemen
15. Kooperationsplanung, Teilhabevereinbarung und Schlichtungsmechanismen
16. Motivationsprämien für Teilnahme an Maßnahmen
17. Abbau von Bürokratie
- Digitale Antragstellung
- Anrechnungsfreistellungen und Bagatellgrenzen bei Rückforderungen
Angebotsmerkmale
- Form
- Inhouse-Seminar
- Vertiefungsgrad
- Grund-/ Basiswissen
- Zielgruppe
- Beschäftigte der Jobcenter
Angebot-Nr. 00067558
Anbieter
StudienInstitut NiederrheiN
- Postanschrift
- Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland - Telefon
- 02151 - 86 1370
- Fax
- 02151 - 86 1375
- studieninstitut@krefeld.de
- Internet
- http://www.studieninstitut-niederrhein.de
Ansprechpartner
Heike Weshalowski
Beratung
- heike.weshalowski@krefeld.de
- Internet
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Julian Büns
- Telefon
- 02151/861395
- julian.buens@krefeld.de