Printlogo

III.362-OS Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich des SGB II

Angebot-Nr.
00069562
Preis
Preis auf Anfrage
Termin
Termine auf Anfrage
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand hat auf verschiedene Bereiche der Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder erhebliche Auswirkungen für die Jobcenter.

Weitere Informationen zum Angebot

In diesem Kurzseminar sollen detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB und ihre Auswirkungen auf verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II besprochen werden. Das Thema wird den Seminarteilnehmenden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus der täglichen Arbeit der Jobcenter näher erläutert. Auch die Möglichkeiten einer Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB sollen thematisiert werden.

 

1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB

2. Analoge Anwendbarkeit von § 1629a BGB im Bereich des SGB II

3. Auswirkungen der analogen Anwendung von § 1629a BGB auf die Rückzahlung von

    - rechtswidrigen Leistungen an minderjährige Kinder

    - Darlehen an minderjährige Kinder

    - vorläufig zu hoch erbrachten Leistungen an minderjährige Kinder

4. Möglichkeiten der Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch

    - Anwendung von § 34a SGB II bei rechtswidrig erbrachten Leistungen

    - eine gezielte Darlehensgewährung in Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern

Angebotsmerkmale

Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Beschäftigte aus den Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)
Zugangs­vorausset­zungen
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetztestext SGB II
Technische Vorausset­zungen
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.

Angebot-Nr. 00069562

Anbieter

StudienInstitut NiederrheiN

Postanschrift
Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland
Telefon
02151 - 86 1370
Fax
02151 - 86 1375
Internet
http://www.studieninstitut-niederrhein.de

Ansprechpartner

Heike Weshalowski

Beratung

Internet
http://www.studieninstitut-niederrhein.de

Julian Büns

Telefon
02151/861395