Die geänderte Rechtsprechung des BGH und ihre Auswirkungen auf die Berechnung von Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung
- Angebot-Nr.
- 00069504
- Termin
- 20.11.2024,
08:30 - 10:00 Uhr
- Ort
- Digitales Angebot
Beschreibung des Angebotes
Im Mai 2022 ist der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Haftung bei Mehrbedarfen abgewichen. Diese geänderte Rechtsprechung des BGH hat gravierende Auswirkungen auf die Unterhaltsberechnung, hat aber in Literatur und Praxis bisher leider kaum Beachtung gefunden. Vor dem Hintergrund der Abkehr von der bisherigen BGH-Rechtsprechung ist der Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung grundsätzlich anders zu berechnen. Auch für die Mehr- und Sonderbedarfe gelten jetzt neue Handhabungen hinsichtlich der Quotenberechnung.
Angebotsmerkmale
- Bildungsziel
- Den Teilnehmer*Innen wird ein Überblick über die geänderte Rechtsprechung und ihre Auswirkungen gegeben.
- Vertiefungsgrad
- Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
- Zielgruppe
- Durch das Seminar soll Mitarbeiter*Innen der Unterhalts- sowie der Leistungs- und Widerspruchsabteilungen von Jobcentern sowie Mitarbeiter*innen des Jugendamtes – insbesondere der Vormundschaften und Beistandschaften – und der Unterhaltsvorschusskassen über die geänderte Rechtsprechung und die sich daraus ergebende Notwendigkeit der geänderten Berechnung von Ehegattenunterhalt bei Kindesbetreuung bzw. von Mehr- und Sonderbedarfen bzw. das Erfordernis der Neuberechnung bestehender Fälle informiert werden.
- Weitere Infos
- Auf der Internetseite des Anbieters
Angebot-Nr. 00069504
Anbieter
uve regional GmbH
- Postanschrift
- Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin - Telefon
- 030 31582-502
- dolbonosova@uve-regional.de
- Internet
- https://uve-regional.de/
Ansprechpartner
Irina Dolbonosova
- Telefon
- 03031582502
- dolbonosova@uve-regional.de