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III.317 Gewusst, wie: Einfordern von Mitwirkungshandlungen von Leistungsberechtigten und Dritten im SGB II und XII

Angebot-Nr.
00069411
Preis
170,00 € (Inkl. MwSt.)
Preisinfo
170,00 EURO inkl. Seminarverpflegung (Getränke, Frühstückssnack und Gebäck)
Termin
14.05.2025,
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Mönchengladbach

Beschreibung des Angebotes

Eine alte, nicht zu bestreitende Erkenntnis: Nur auf der Grundlage eines vollständig aufgeklärten Sachverhalts können Jobcenter und Sozialämter inhaltlich richtige Leistungsentscheidungen treffen. Insoweit besteht eine Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, §§ 20, 21, 22 SGB X. Wie dabei vorzugehen, was dabei zu beachten ist, wird im Rahmen des Seminars ausführlich erarbeitet.


Veranstaltungsleitung:
Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D.

Weitere Informationen zum Angebot

Liegen Tatsachen ausschließlich in der Sphäre der Leistungsberechtigten, gilt es, deren Mitwirkungsverpflichtungen in rechtlich zutreffender Weise einzufordern und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, wenn die Leistungsberechtigten nicht oder nicht vollständig mitwirken, vgl. §§ 60, 65 SGB I, und wie zu entscheiden ist, wenn die notwendigen Mitwirkungshandlungen nachgeholt werden, vgl. § 66 SGB I.

Anhand einer Vielzahl von praktisch relevanten Fallgestaltungen vermittelt das Seminar sichere Kenntnisse bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften.

 

1. Relevanz eines richtig ermittelten Sachverhalts für alle Leistungsentscheidungen

2. Amtsermittlungsgrundsatz: Inhalt, verschiedene Beweismittel, Rechtsersuchen an das Sozialgericht

3. Abgrenzung von Mitwirkungsverlangen gegenüber Fallgruppen vorläufiger Entscheidung

4. Einfordern von Mitwirkungshandlungen Dritter, z. B. von Arbeitgebern, einschließlich des Einsatzes von Zwangsmitteln – Zwangsgeld

5. Gegenstände der Mitwirkungspflichten von Antragstellern, Leistungsberechtigten, Erstattungspflichtigen

6. Anforderungen an ein Mitwirkungsverlangen:

- Wer ist der richtige Adressat?

- Konkrete Beschreibung des Mitwirkungsgegenstandes

- Setzen einer angemessenen Frist

- Richtige Rechtsfolgenbelehrung

7. Rechtliche Einordnung von sog. Erinnerungen an Mitwirkungsverlangen

8. Umgang mit teilweiser Erbringung von Mitwirkungshandlungen

9. Abgrenzung der Rechtsfolgen – Versagung / Entziehung von Leistungen

10. Ermessensgesichtspunkte beim Entschließungs- und Auswahlermessen

11. Umgang mit nachgeholter Mitwirkung

 

Angebotsmerkmale

Form
Vortrag/Seminar
Dauer
7 Stunden
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Beschäftigte in Jobcentern und Sozialämtern in der Leistungssachbearbeitung, der Widerspruchs- und in der SGG-Stelle

Angebot-Nr. 00069411

Anbieter

StudienInstitut NiederrheiN

Postanschrift
Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland
Telefon
02151 - 86 1370
Fax
02151 - 86 1375
Internet
http://www.studieninstitut-niederrhein.de

Ansprechpartner

Heike Weshalowski

Beratung

Internet
http://www.studieninstitut-niederrhein.de

Julian Büns

Telefon
02151/861395

Veranstaltungsort

StudienInstitut NiederrheiN

Besucheranschrift
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
Deutschland
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