Die Erreichbarkeit nach § 7b SGB II und nach der Erreichbarkeitsverordnung
- Angebot-Nr.
- 00069711
- Termin
- 22.01.2025,
13:00 - 14:30 Uhr
- Ort
- Digitales Angebot
Beschreibung des Angebotes
Das Mini-Seminar ist geeignet für diejenigen, die sich zur Nachmittagsstunde unkompliziert mit den seit Sommer 2023 geltenden Neuerungen zur Thematik vertraut machen möchten.
Die Rechtsgrundlagen hierfür sind der § 7b SGB II, der ab 01.07.2023 gilt, sowie die Anfang August 2023 in Kraft getretene Erreichbarkeitsverordnung. In nur 90 Minuten vermittelt das Seminar das Wissen um die Grundstruktur und um die Kernelemente des Themas.
Weitere Informationen zum Angebot
Unter anderem werden folgende Fragen behandelt:
- Grundsatz: Erreichbarkeit als eine Voraussetzung der Leistungsberechtigung
- Die 2 Bausteine der „Erreichbarkeit“
- Aufenthalt im „näheren Bereich“ (§ 7b Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 und Sätze 3, 4 SGB II; § 1 ErrV)
- Werktägliche Möglichkeit der Kenntnisnahme von Benachrichtigungen des JC
- Ohne Erreichbarkeit: Leistungsberechtigung in den Sonderfällen
- Zustimmung und wichtiger Grund (nach § 7b Abs. 2 Satz 1, 2 SGB II oder § 3 ErrV):
- Zustimmung und Auffangtatbestand:
- Das Zustimmungsverfahren
- Ergänzungsklausel, § 8 ErrV
- Inkrafttreten, § 9 ErrV
Angebotsmerkmale
- Vertiefungsgrad
- Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
- Zielgruppe
- Integrationsfachkräfte in den Jobcentern
- Weitere Infos
- Auf der Internetseite des Anbieters
Angebot-Nr. 00069711
Anbieter
uve regional GmbH
- Postanschrift
- Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin - Telefon
- 030 31582-502
- dolbonosova@uve-regional.de
- Internet
- https://uve-regional.de/
Ansprechpartner
Irina Dolbonosova
- Telefon
- 03031582502
- dolbonosova@uve-regional.de