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Die Erreichbarkeit nach § 7b SGB II und nach der Erreichbarkeitsverordnung

Angebot-Nr.
00069711
Termin
22.01.2025,
13:00 - 14:30 Uhr
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Das Mini-Seminar ist geeignet für diejenigen, die sich zur Nachmittagsstunde unkompliziert mit den seit Sommer 2023 geltenden Neuerungen zur Thematik vertraut machen möchten.

Die Rechtsgrundlagen hierfür sind der § 7b SGB II, der ab 01.07.2023 gilt, sowie die Anfang August 2023 in Kraft getretene Erreichbarkeitsverordnung. In nur 90 Minuten vermittelt das Seminar das Wissen um die Grundstruktur und um die Kernelemente des Themas.

Weitere Informationen zum Angebot

Unter anderem werden folgende Fragen behandelt:

  • Grundsatz: Erreichbarkeit als eine Voraussetzung der Leistungsberechtigung
  • Die 2 Bausteine der „Erreichbarkeit“
  • Aufenthalt im „näheren Bereich“ (§ 7b Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 und Sätze 3, 4 SGB II; § 1 ErrV)
  • Werktägliche Möglichkeit der Kenntnisnahme von Benachrichtigungen des JC
  • Ohne Erreichbarkeit: Leistungsberechtigung in den Sonderfällen
  • Zustimmung und wichtiger Grund (nach § 7b Abs. 2 Satz 1, 2 SGB II oder § 3 ErrV):
  • Zustimmung und Auffangtatbestand:
  • Das Zustimmungsverfahren
  • Ergänzungsklausel, § 8 ErrV
  • Inkrafttreten, § 9 ErrV

Angebotsmerkmale

Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Integrationsfachkräfte in den Jobcentern
Weitere Infos
Auf der Internetseite des Anbieters

Angebot-Nr. 00069711

Anbieter

uve regional GmbH

Postanschrift
Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin
Telefon
030 31582-502
Internet
https://uve-regional.de/

Ansprechpartner

Irina Dolbonosova

Telefon
03031582502