III.354-OS Ersatzanspruch bei rechtswidrigen Leistungen nach dem SGB II Die ungeahnten Möglichkeiten des § 34a SGB II
- Angebot-Nr.
- 00069481
- Preis
- 100,00 € (Inkl. MwSt.)
- Preisinfo
- 100,00 EURO inkl. Seminarverpflegung (Getränke, Frühstückssnack und Gebäck)
- Termin
- 28.10.2025,
09:00 - 12:30 Uhr
- Ort
- Digitales Angebot
Beschreibung des Angebotes
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Diese Haftungsbeschränkung wurde durch eine Ergänzung in § 40 Abs. 9 SGB II im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.23 erheblich erweitert. Das wirkt sich insbesondere auf die Rückabwicklung rechtswidriger Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder aus.
Weitere Informationen zum Angebot
Eine erfolgsversprechende Möglichkeit, hier erheblichen Einnahmeverlusten entgegenzuwirken, stellt der Ersatzanspruch nach § 34a SGB II dar. Diese den Jobcentern viele Vorteile bietende Vorschrift wird in der Praxis bisher nur selten angewandt.
In diesem halbtägigen Online-Seminar sollen detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II besprochen werden. Das Thema wird den Teilnehmenden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen eingehend erläutert.
1. Voraussetzungen des Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II
2. Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs:
- Person des Verursachers
- Umfang des Ersatzanspruchs
- Gesamtschuldnerhaftung nach § 50 SGB X und § 34a SGB II
3. Verjährungsfristen:
- Festsetzungsverjährung
- Vollstreckungsverjährung
4. Übergang des Ersatzanspruchs auf die Erben
Veranstaltungsleitung:
Lutz Wittler, Ehemals BMAS Berlin und Jobcenter Bielefeld
Angebotsmerkmale
- Dauer
- 3 Stunden
- Vertiefungsgrad
- Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
- Zielgruppe
- Beschäftigte aus den Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)
- Technische Voraussetzungen
- PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.
Angebot-Nr. 00069481
Anbieter
StudienInstitut NiederrheiN
- Postanschrift
- Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland - Telefon
- 02151 - 86 1370
- Fax
- 02151 - 86 1375
- studieninstitut@krefeld.de
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- http://www.studieninstitut-niederrhein.de
Ansprechpartner
Heike Weshalowski
Beratung
- heike.weshalowski@krefeld.de
- Internet
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Julian Büns
- Telefon
- 02151/861395
- julian.buens@krefeld.de