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III.347 Vorrangige Leistungen nach § 12 a SGB II – Ein elementarer Baustein in der Praxis der Leistungsgewährung

Angebot-Nr.
00069460
Preis
170,00 € (Inkl. MwSt.)
Preisinfo
170,00 EURO inkl. Seminarverpflegung (Getränke, Frühstückssnack und Gebäck)
Termin
03.09.2025,
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Krefeld

Beschreibung des Angebotes

Der Begriff der Vorrangigen Leistung dürfte in der Praxis jedem bereits einmal begegnet sein. Doch was bedeutet Vorrangigkeit eigentlich? Und welche Leistung ist damit gemeint?

Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind demnach verpflichtet, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Doch dies ist im behördlichen Alltag oftmals nicht so einfach wie es sich anzuhören vermag. Eine vorrangige Leistung muss durch den Beschäftigten erst einmal überhaupt erkannt werden.


Veranstaltungsleitung:
Florian Zang, Berater und Dozent für Sozial- und Ausländerrecht, Zertifizierter Trainer (TU Berlin)

Weitere Informationen zum Angebot

Welche Leistungen kommen hier in Betracht? Wie ist das weitere Vorgehen? Muss ich ein einheitliches Verfahren beachten, um selbst als Leistungsträger vorrangige Leistungen des Kunden geltend zu machen?

 

Diese und weitere Fragen gilt es im Seminar zu klären, sowie einen Überblick über die vorrangigen Leistungsarten zu verschaffen und wie diese realisiert werden können. Denn nicht zuletzt durch die Änderungen des Starke-Familien-Gesetzes hinsichtlich des Kinderzuschlages, in Verbindung mit den verbesserten Möglichkeiten von Wohngeld, ergibt sich eine gute Möglichkeit, eine Vielzahl von Leistungsberechtigten in ein vorrangiges System zu verschieben. Aber auch ergänzende Leistungen sind möglich.

 

1. Bedeutung vorrangiger Leistungen für die Praxis

2. Überblick über vorrangige Leistungssysteme und deren Zugangsvoraussetzungen

3. Überleitung von Fällen an vorrangige Leistungsträger

4. Mitwirkungspflichten der Beteiligten

5. Folgen fehlender Mitwirkung

6. Möglichkeiten des Leistungsträgers im Falle mangelnder Mitwirkung

7. Anmeldung und Erfüllung von Erstattungsforderungen

Angebotsmerkmale

Form
Vortrag/Seminar
Dauer
7 Stunden
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Beschäftigte der Jobcenter und betroffener Beratungsstellen

Angebot-Nr. 00069460

Anbieter

StudienInstitut NiederrheiN

Postanschrift
Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland
Telefon
02151 - 86 1370
Fax
02151 - 86 1375
Internet
http://www.studieninstitut-niederrhein.de

Ansprechpartner

Heike Weshalowski

Beratung

Internet
http://www.studieninstitut-niederrhein.de

Julian Büns

Telefon
02151/861395

Veranstaltungsort

StudienInstitut NiederrheiN

Besucheranschrift
Königstr. 170
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