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Unrechtmäßige Leistungen gemäß §§ 34 und 43 SGB II

Angebot-Nr.
00002302
Preis
Preis auf Anfrage
Termin
Keine Angabe
Permanentes Angebot
Termine auf Anfrage
 
Das Seminarthema ist nur für die hausinterne Durchführung vorgesehen. Wir erstellen Ihnen auf Anfrage gern ein Angebot.
Ort
Lübben (Spreewald)

Weitere Informationen zum Angebot

Wer vorsätzlich oder fahrlässig zu unrecht Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten hat, ist gemäß § 34 Abs. 1 SGB II dazu verpflichtet, diese zu ersetzen. Aber wann liegt Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor und wie hat der Ersatz der Leistungen zu erfolgen? Innerhalb welchen Zeitraums muss der Empfänger die Leistung ersetzen?Der Dozent wird im Seminar auf diese und weitere Fragen eingehen. Inhalte sind im Einzelnen:

  • Ersatzansprüche:  
    • Eintritt der Ersatzpflicht
    • Höhe des Kostenersatzes
    • wichtiger Grund
    • Verzicht auf die Geltendmachung des Ersatzanspruchs
    • Erlöschen des Anspruchs
    • Realisierung des Kostenersatzanspruchs
    • Erbenhaftung
  • Aufrechnung:  
    • allgemeine Voraussetzungen
    • Umfang der Aufrechnung
    • Verfahren
    • Zuständigkeiten
    • Übergangsregelung

Angebotsmerkmale

Form
Vortrag/Seminar
Dauer
1 Tage
Bildungs­ziel
Rechtssicherheit
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung
Weitere Infos
Auf der Internetseite des Anbieters

Angebot-Nr. 00002302

Anbieter

Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung

Postanschrift
Spreeinsel 2
15848 Beeskow
Telefon
03366 52080
Fax
03366 5208-26
Internet
http://www.studieninstitut-beeskow.de

Ansprechpartner

Evelyn Stöwer

Sachbearbeiterin Aus- und Fortbildung

Internet
http://www.studieninstitut-beeskow.de

Veranstaltungsort

Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung - Außenstelle Lübben (Spreewald) -

Besucheranschrift
Post bitte nur an folgende Anschrift senden: Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung Spreeinsel 2 15848 Beeskow
Cottbuser Straße 26 a
15907 Lübben (Spreewald)
Deutschland
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