III.351-OS Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft – Wie damit umgehen?
- Angebot-Nr.
- 00069478
- Preis
- 130,00 € (Inkl. MwSt.)
- Preisinfo
- 130,00 EURO inkl. Seminarverpflegung (Getränke, Frühstückssnack und Gebäck)
- Termin
- 26.09.2025,
09:00 - 12:30 Uhr
- Ort
- Digitales Angebot
Beschreibung des Angebotes
Durch das Bürgergeldgesetz hat der Gesetzgeber § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) und § 35 Abs. 1 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft zum 01.01.2023 für bestimmte Fallkonstellationen eine Karenzzeit von einem Jahr eingeführt, in der die Bedarfe für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, auch wenn sie die Angemessenheitsgrenze überschreiten. Auch schon in der Coronazeit waren die Maßnahmen der Jobcenter und Sozialämter zur Senkung der Bedarfe für die Unterkunft auf eine angemessene Höhe zeitweise ausgesetzt worden.
Weitere Informationen zum Angebot
In manch einem Leistungsfall ist die Karenzzeit zum 01.01.2024 abgelaufen. Es besteht akuter Handlungsbedarf – von der Kostensenkungsaufforderung bis zur tatsächlichen Umsetzung. Wie mit der vielschichtigen Problematik zu hoher Aufwendungen für die Unterkunft materiell und verfahrensrechtlich umzugehen ist, soll über das Seminar aufgearbeitet werden.
1. Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft – Was fällt darunter und was nicht?
2. Umgang mit Mischmietverhältnissen (möblierte Wohnung, Wohnung mit Garten, Stellplatz, Garage)
3. Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft – Was versteht die Rechtsprechung darunter?
4. Wie werden die Angemessenheitsgrenzen im Einzelfall ermittelt?
5. Karenzzeit – Regelungsgehalt im Detail
6. Ausnahmen von der Karenzzeit
7. Kostensenkungsaufforderung – rechtliche Einordnung, Inhalt, Adressat
8. Wie können leistungsberechtigte Bürger Kosten der Unterkunft senken – rechtssicherer Umgang mit Untervermietung, vertraglicher Senkung des Mietzinses, Umzug…
9. Umsetzung der Kostensenkung ohne Umzug der leistungsberechtigten Bürger – verfahrensrechtliche Fallen vermeiden?
10. Bei geplantem Umzug des leistungsberechtigten Bürgers während und nach Ablauf der Karenzzeit: Zusicherung rechtssicher prüfen und erteilen bzw. ablehnen.
Veranstaltungsleitung:
Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D.,
Moritz Poertgen, Magister iuris
Angebotsmerkmale
- Dauer
- 3 Stunden
- Vertiefungsgrad
- Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
- Zielgruppe
- Sachbearbeitende der Leistungsabteilung in Jobcentern und Sozialämtern, der Widerspruchsstellen und SGG-Stellen
- Technische Voraussetzungen
- PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.
Angebot-Nr. 00069478
Anbieter
StudienInstitut NiederrheiN
- Postanschrift
- Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland - Telefon
- 02151 - 86 1370
- Fax
- 02151 - 86 1375
- studieninstitut@krefeld.de
- Internet
- http://www.studieninstitut-niederrhein.de
Ansprechpartner
Heike Weshalowski
Beratung
- heike.weshalowski@krefeld.de
- Internet
- http://www.studieninstitut-niederrhein.de
Julian Büns
- Telefon
- 02151/861395
- julian.buens@krefeld.de