Aktuelle Rechtsprechung des BSG und BayLSG zum SGB II (BY240903)
- Angebot-Nr.
- 00068942
- Preis
- 435,00 € (MwSt. fällt nicht an)
- Preisinfo
- 370 € für vhw-Mitglieder
- Termin
- 12.11.2024,
10:00 - 16:30 Uhr
- Ort
- München
Beschreibung des Angebotes
Die bewährten Referenten werden wieder die wichtigen Entscheidungen des letzten Jahres darstellen und mit Ihnen zusammen die Folgen für die Praxis besprechen.
Das BSG hat in einem Urteil entschieden, dass die Angemessenheitsfiktion für Unterkunftskosten in § 67 Abs. 3 SGB II für die Covid-19-Pandemie auch dann gilt, wenn während der Pandemie ein Umzug erfolgte (sog. Corona-Umzug). Das war sehr umstritten. Wieso wurde so entschieden? Welche Folgen kann das haben, zum Beispiel für Überprüfungsanträge und für die Deckelung nach einem nicht erforderlichen Umzug? Wie wirkt sich das Urteil auf die Karenzzeit aus? Ein Urteil, viele Fragen.
Weitere Informationen zum Angebot
In einem anderen Urteil hat das BSG ein Modell entwickelt, wie bei Zentralheizung mit Zentralwarmwasser die Angemessenheitsgrenze für die Warmwasserkosten ermittelt werden soll. Ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung ist das nicht. In einem weiteren Fall hat das BSG klargestellt, dass ein Guthaben aus Haushaltsstrom nicht mit einer Nachforderung für Heizkosten verrechnet werden darf.
Das Verwaltungsverfahren ist eine nie versiegende Quelle für Entscheidungen. Einmal ging es um eine abschließende Nullfestsetzung, die nach der Trennung der Eheleute nicht mehr funktionierte. Ein Urteil des BSG beschäftigt sich damit, wie ein Überprüfungsbescheid Klagegegenstand wird, ein anderes mit der Änderung fiktiver abschließender Festsetzungen nach §§ 44, 45, 48 SGB X. Das LSG Bayern hat eine Entscheidung zum Forderungserlass getroffen. Ein Beschluss des LSG befasst sich mit Anhörung und Austausch der Rechtsgrundlage.
Es gab in 2024 bislang drei Urteile des BSG zum Leistungsausschluss, zwei wegen Ausländereigenschaft, eines wegen eines Studiums.
Einkommen und Vermögen bieten abwechslungsreiche Fälle. Ist der Verkauf von Wertpapierfonds nun Einkommen oder Vermögenstausch? Was ist mit einem Geschenk für die Dachreparatur des Eigenheims? Wie teilt man eine Kindergeldnachzahlung auf? Wie geht man mit Mieteinnahmen aus einem überschuldeten Mehrfamilienhaus um, wenn es dazu eine Vereinbarung des geschiedenen Ehegatten gibt?
Unter der Überschrift "Sonstiges" finden sich Entscheidungen des BSG zur Rückforderung eines Eingliederungszuschusses vom Arbeitgeber, zu Mahn- und Verzugskosten als Folge einer Leistungsablehnung, Schadensersatz bei Verstoß gegen den Datenschutz und zur (Nicht-)Kürzung von Sozialgeld des Kindes, wenn beim umgangsberechtigten Vater keine Hilfebedürftigkeit besteht.
Ein abwechslungsreiches Programm, das voraussichtlich um anstehende Entscheidungen des BSG ergänzt werden wird.
Zielgruppe:
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Leistungs-, Vermittlungs- und Widerspruchsabteilungen der Jobcenter.
Angebotsmerkmale
- Form
- Vortrag/Seminar
- Vertiefungsgrad
- Aufbau/-Ergänzung
- Weitere Infos
- Auf der Internetseite des Anbieters
Angebot-Nr. 00068942
Anbieter
vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
- Postanschrift
- Kundenservice
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin - Internet
- a:146/cs_id:68942Internet
- Anbieter-Infos
- Anbieter-Infos
- Weitere Angebote
- 188 weitere Angebote
Ansprechpartner
vhw Fortbildung Kundenservice
- Telefon
- 030 390473-610
- kundenservice@vhw.deKontaktformular
- Internet
- c:2969/cs_id:68942Internet