Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG im FEG (Fachkräfteeinwanderungsgesetz) und seine Bedeutung für

Angebot-Nr.
00068801
Termin
04.03.2025,
09:00 - 12:00 Uhr
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist am 1. März 2020 in Kraft getreten und regelt die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Es soll den deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer öffnen.

Ein wichtiger Bestandteil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG. Dieses Verfahren ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für qualifizierte Fachkräfte. Es zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und den Bewerbungsprozess für beide Seiten effizienter zu gestalten und Potentiale besser auszunutzen

Weitere Informationen zum Angebot

Die Teilnehmer werden über die verschiedenen Aspekte des Gesetzes informiert, einschließlich der Voraussetzungen für die Einwanderung von Fachkräften, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen und der Verfahrensweisen bei der Beschleunigung des Fachkräfteverfahrens.

Dabei werden folgende Punkte fokussiert und mit den TeilnehmerInnen diskutiert:

  • Überblick über das FEG und gesetzliche Kriterien für die Einstufung von Fachkräften und Definition von Branchen mit Fachkräftemangel
  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG als wichtiger Bestandteil des FEG
  • Grundlagen für das bessere Verständnis der Bedürfnisse und Anforderungen von Arbeitsuchenden und Arbeitgeber; Anforderungen und Verfahren für die Einstellung ausländischer Fachkräfte und werden in der Lage sein, Arbeitgeber bei der Auswahl geeigneter Kandidaten zu unterstützen.
  • Möglichkeiten potenzielle Arbeitnehmer bei der Einreichung von Anträgen unterstützen können; Leistungen und Möglichkeiten, die im Rahmen des FEG zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen einer effektiven Vermittlung und Integration von ausländischen Fachkräften

Angebotsmerkmale

Dauer
3 Stunden
Bildungs­ziel
Das Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmern ein umfassendes Verständnis des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG zu vermitteln, um sie bei ihrer Arbeit in Jobcentern und Arbeitgebern zu unterstützen.
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen in Jobcentern können eine wichtige Rolle bei der Vermittlung zugewanderter Fachkräfte an geeignete Arbeitgeber und der Unterstützung bei den erforderlichen Verfahren und Voraussetzungen spielen.

Das Thema „Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG in Deutschland“ ist relevant sowohl für Mitarbeiter in Jobcentern als auch für Arbeitgeber. Es bietet den Arbeitgebern die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Weitere Infos
Auf der Internetseite des Anbieters

Angebot-Nr. 00068801

Anbieter

uve regional GmbH

Postanschrift
Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin
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Ansprechpartner

Irina Dolbonosova

Telefon
03031582502

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