Die elektronische Kommunikation im gerichtlichen Verfahren sowie im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
- Angebot-Nr.
- 00068747
- Termin
- 30.01.2025,
09:00 - 12:00 Uhr
- Ort
- Digitales Angebot
Beschreibung des Angebotes
Seit dem 1. Januar 2022 sind Schriftsätze und Anlagen im gerichtlichen Verfahren als elektronisches Dokument zu übermitteln. Damit besteht eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs auch für Jobcenter und Sozialbehörden. Die Übersendung von Schriftsätzen per Post oder Fax ist nicht mehr zulässig. Auch im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren nimmt die elektronische Kommunikation zu, wobei die Regelungen nicht so umfassend sind, wie für das gerichtliche Verfahren.
Weitere Informationen zum Angebot
In dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Anforderungen und Voraussetzungen der elektronischen Kommunikation sowie die hierzu vorliegende aktuelle Rechtsprechung.
Angebotsmerkmale
- Dauer
- 3 Stunden
- Bildungsziel
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr und können in den Verfahren im Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klage-/ Berufungsverfahren ihre Kenntnisse nutzen.
- Vertiefungsgrad
- Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
- Zielgruppe
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsabteilungen, der Widerspruchstellen und Klagesachbearbeiter der Jobcenter und Sozialbehörden
- Weitere Infos
- Auf der Internetseite des Anbieters
Angebot-Nr. 00068747
Anbieter
uve regional GmbH
- Postanschrift
- Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin - Internet
- a:12684/cs_id:68747Internet
- Anbieter-Infos
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