III.343 Vorläufig bewilligen, endgültig festsetzen und gerichtsfest zurückfordern

Angebot-Nr.
00069456
Preis
170,00 € (Inkl. MwSt.)
Preisinfo
170,00 EURO inkl. Seminarverpflegung (Getränke, Frühstückssnack und Gebäck)
Termin
03.06.2025,
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Krefeld

Beschreibung des Angebotes

Der Gesetzgeber hat mit Einführung des § 41a SGB II die vorläufige Entscheidung über Leistungen des SGB II auf ein neu- und einzigartiges Fundament gestellt. Noch wird die Pflicht und zugleich Chance, vorläufig zu entscheiden häufig übersehen, oder aus einem Unsicherheitsgefühl nicht genutzt. Der Wille des Gesetzgebers war es jedenfalls, eine praktikable Lösung für die Verwaltung herzustellen und Rechtsunsicherheiten auszuräumen. Ob ihm das stets gelungen ist?

Weitere Informationen zum Angebot

Das erfahren Sie in diesem Seminar. Anhand praktischer Beispiele und Übungen lernen Sie die Vorteile des vorläufigen Bewilligungsbescheides kennen, können rechtssicher mit ihm umgehen, erfahren wie Sie die Leistungen endgültig festsetzen und erleichtern sich das Verfahren bei der Rückforderung überzahlter Leistungen.

 

1. Grundsätze der Verwaltungsentscheidungen

2. Vorläufige Entscheidungsformen

- Abgrenzung Vorschuss, Vorwegzahlung, vorläufige Bewilligung und vorläufige Bewilligung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

3. Die Voraussetzungen des § 41a SGB II

4. Der Umfang der vorläufigen Regelung

5. Änderungen im Bewilligungszeitraum

6. Die endgültige Festsetzung

7. Die Rückforderungsentscheidung

8. Verfahren und Fristen

9. Rechtsschutz

Angebotsmerkmale

Form
Vortrag/Seminar
Dauer
7 Stunden
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Sachbearbeitende der Widerspruchsstellen und Teamleitungen der gemeinsamen Einrichtungen (Leistungsgewährung)

Angebot-Nr. 00069456

Anbieter

StudienInstitut NiederrheiN

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Königstr. 170
47798 Krefeld
Deutschland
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Ansprechpartner

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