Mitwirkungspflichten der Antragsteller bei der Feststellung von Leistungsansprüchen im SGB II

Angebot-Nr.
00069822
Termin
13.02.2025,
09:00 - 12:00 Uhr
Ort
Digitales Angebot

Beschreibung des Angebotes

Die fehlende oder unzureichende Mitwirkung der Antragsteller/innen bei der Feststellung ihrer Leistungsansprüche nach dem SGB II stellt ein häufiges Problem im Arbeitsalltag der Jobcenter dar. Das Seminar soll anhand von Fallbeispielen den Fragen nachgehen, welche Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 ff. SGB I bestehen, welche Grenzen der Mitwirkung es gibt und welche rechtliche Handhabe die Jobcenter bei fehlender Mitwirkung haben (u. a. Versagung/Entziehung nach § 66 SGB I, eigene Antragstellung nach § 5 Abs. 3 SGB II).

Weitere Informationen zum Angebot

Ferner sollen die Anforderungen an rechtmäßiges Verwaltungshandeln, insbesondere an Versagungs- und Entziehungsbescheide, sowie die Rechtsfolgen bei nachträglicher Mitwirkung der Leistungsberechtigten beleuchtet werden.

Im Rahmen des Seminars besteht Gelegenheit zu Fragen an den Referenten, zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden.

Nicht Gegenstand des Seminars sind die Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten bei der Eingliederung in Arbeit.

Angebotsmerkmale

Bildungs­ziel
Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Arbeitsergebnisse in den Jobcentern
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung, Grund-/ Basiswissen, Spezialwissen
Zielgruppe
Mitarbeitende in den Leistungsabteilungen und in den Widerspruchs- /Rechtsbehelfsstellen
Weitere Infos
Auf der Internetseite des Anbieters

Angebot-Nr. 00069822

Anbieter

uve regional GmbH

Postanschrift
Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin
Internet
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Anbieter-Infos
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Ansprechpartner

Irina Dolbonosova

Telefon
03031582502