Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II
- Angebot-Nr.
- 00069225
- Preis
- 748,51 € (Inkl. MwSt.)
- Termin
- 01.10.2024 - 02.10.2024
Startzeit: 09:00 Uhr
- Ort
- Bergneustadt
Beschreibung des Angebotes
Wie lässt sich der Nachrang des Bürgergelds verwirklichen?
Wie lässt sich die astronomische Komplexität der vorrangigen Leistungen beherrschen?
Welche Wechselbeziehungen, Ausnahmen, Rückausnahmen und andere Besonderheiten
sind zu beachten?
Das können Führungskräfte und Fachexperten am 1. und 2. Oktober 2024 erfahren in dem
Expertenseminar „Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II“.
Im Vordergrund steht nicht das theoretische Wissen, sondern vor allem die sofort anwendbare
Fähigkeit: also Ihr Nutzen für die tägliche Praxis.
Weitere Informationen zum Angebot
Sie werden lernen,
+ welche Tücken dem Nachranggrundsatz innewohnen
+ welche anderen Leistungen Leistungsberechtigte beantragen müssen
+ welche Folgen mangelnde Mitwirkung beim vorrangigen Leistungsträger hat
+ welche Voraussetzungen für vorrangige Leistungen erfüllt sein müssen
+ wo vor allem die Grenze zwischen dem SGB II und dem SGB XII verläuft
+ welche Auszubildenden wirklich vom Bürgergeld ausgeschlossen sind
+ wie Sie für Erstattungsansprüche die richtige Anspruchsgrundlage wählen
+ wie Sie Ersatzansprüche bei Doppelleistungen geltend machen
+ welche Leistungen als Einkommen zu berücksichtigen sind.
Angebotsmerkmale
- Form
- Vortrag/Seminar
- Dauer
- 2 Tage
- Vertiefungsgrad
- Aufbau/-Ergänzung
- Zielgruppe
- Führungskräfte und Fachexperten, die hohe Ansprüche an ihre Arbeit stellen.
Angebot-Nr. 00069225
Anbieter
Frank Bansen
- Postanschrift
- Stolpstr.
51643 Gummersbach - Internet
- a:12686/cs_id:69225Internet
- Anbieter-Infos
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- Weitere Angebote
- 2 weitere Angebote
Veranstaltungsort
- Internet
- a:12687/cs_id:69225Internet