Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II

Angebot-Nr.
00069225
Preis
748,51 € (Inkl. MwSt.)
Termin
01.10.2024 - 02.10.2024
Startzeit: 09:00 Uhr
Ort
Bergneustadt

Beschreibung des Angebotes

Wie lässt sich der Nachrang des Bürgergelds verwirklichen?

Wie lässt sich die astronomische Komplexität der vorrangigen Leistungen beherrschen?

Welche Wechselbeziehungen, Ausnahmen, Rückausnahmen und andere Besonderheiten
sind zu beachten?

Das können Führungskräfte und Fachexperten am 1. und 2. Oktober 2024 erfahren in dem
Expertenseminar „Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II“.

Im Vordergrund steht nicht das theoretische Wissen, sondern vor allem die sofort anwendbare
Fähigkeit: also Ihr Nutzen für die tägliche Praxis.

Weitere Informationen zum Angebot

Sie werden lernen,

+ welche Tücken dem Nachranggrundsatz innewohnen

+ welche anderen Leistungen Leistungsberechtigte beantragen müssen

+ welche Folgen mangelnde Mitwirkung beim vorrangigen Leistungsträger hat

+ welche Voraussetzungen für vorrangige Leistungen erfüllt sein müssen

+ wo vor allem die Grenze zwischen dem SGB II und dem SGB XII verläuft

+ welche Auszubildenden wirklich vom Bürgergeld ausgeschlossen sind

+ wie Sie für Erstattungsansprüche die richtige Anspruchsgrundlage wählen

+ wie Sie Ersatzansprüche bei Doppelleistungen geltend machen

+ welche Leistungen als Einkommen zu berücksichtigen sind.

Angebotsmerkmale

Form
Vortrag/Seminar
Dauer
2 Tage
Vertie­fungs­grad
Aufbau/-Ergänzung
Zielgruppe
Führungskräfte und Fachexperten, die hohe Ansprüche an ihre Arbeit stellen.
Dokumente
expertenseminar_vorrangige_leistungen_ausschr...

Angebot-Nr. 00069225

Anbieter

Frank Bansen

Postanschrift
Stolpstr.
51643 Gummersbach
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Veranstaltungsort

Hotel Phönix

Besucheranschrift
Am Räschen 2
51702 Bergneustadt
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